Dieser Bericht nach Art. 52e BVG beinhaltet die Stellungnahme des versicherungstechnischen Experten zur Frage, ob eine Vorsorgeeinrichtung ihre Verpflichtungen erfüllen kann. Zudem erfolgen Empfehlungen an das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung über den technischen Zinssatz und Massnahmen, die im Fall einer Unterdeckung einzuleiten sind. Siehe auch Bericht des Experten.