Technischer Deckungsgrad

Zur Berechnung des technischen Deckungsgrades wird das Vorsorgevermögen ins Verhältnis zu den Verpflichtungen einer Vorsorgeeinrichtung gesetzt. Zur Berechnung der Verpflichtungen werden die versprochenen Leistungen mit dem technischen Zinssatz diskontiert. Der technische Deckungsgrad ist die gängige regulatorische Kennzahl für die finanzielle Lage einer Vorsorgeeinrichtung (Art. 44 BVV 2). Bestimmte Parameter, welche die tatsächliche finanzielle Lage einer Vorsorgeeinrichtung beeinflussen, sind im technischen Deckungsgrad nicht zwingend berücksichtigt. Dazu gehören Langlebigkeitsrisiken oder die effektive Höhe des Kapitalmarktzinssatzes.