Die taktischen Bandbreiten sind Über- resp. Untergrenzen der definierten Anlagestrategie. Die unteren und oberen taktischen Bandbreiten definieren pro Anlagekategorie die maximal zulässigen Abweichungen von der Zielquote (Strategiequote). Die für die Taktik verantwortliche Stelle (z. B. Vermögensverwalter, Anlagekommission) hat so einen gewissen Spielraum bei der Allocation der Anlagen. Sie kann z. B. den Marktverhältnissen entsprechend (und/oder basierend auf Prognosen) eine Anlagekategorie unter- oder übergewichtet (siehe Taktik).