Durch die Ausübung der Stimm- und Wahlrechte (Aktionärsrechte) an den Generalversammlungen kann unter Einbezug von ESG-Grundsätzen aktiv Einfluss auf die Portfolio-Unternehmen genommen werden. Während bei Einzeltiteln der Investor die Stimmrechte ausübt, werden sie bei Kollektivanlagen in der Regel durch die Fondsleitung wahrgenommen.