Abgaben (Steuern) bei der Ausgabe und Übertragung von Wertpapieren und Wertrechten sowie bei Prämienzahlungen für Versicherungen. In der Schweiz sind diese durch das inzwischen mehrfach revidierte Bundesgesetz über die Stempelabgaben vom 27. Juni 1973 und dessen Verordnung geregelt. Bei Wertschriften wird zwischen der Emissionsabgabe (Erhebung der Stempelabgaben bei der Ausgabe der Titel; auch Emissionsstempel genannt) und der Umsatzabgabe (Erhebung der Stempelabgaben bei Handänderungen; auch Umsatzstempel genannt) unterschieden. Die Ansätze differieren nach juristischer und teils nach wirtschaftlicher Art der Titel. Bei der Zeichnung und Rückgabe von Ansprüchen einer Anlagestiftung sind die Anleger von der Stempelsteuer befreit. Allerdings ist die Anlagestiftung für Börsentransaktionen innerhalb der Anlagegruppen stempelsteuerpflichtig.