Gebührenmodell, das häufig von Vermögensverwaltern angewendet wird. Dabei reduzieren sich mit zunehmenden Vermögen die prozentualen Kosten, die der Anleger zu bezahlen hat. Die Gebührenberechnung wird dabei staffelweise berechnet, statt für das gesamte Vermögen. Dies schafft den Anreiz für den Kunden, mehr Vermögen pro Mandat anzulegen. Beispiel: Für die ersten CHF 50 Mio. werden 0.50% Vermögensverwaltungsgebühr verrechnet, für die nächsten CHF 50 Mio. noch 0.45% und für noch höhere Vermögen noch 0.40%. Für einen Investor, welcher ein Vermögen von CHF 70 Mio. mit solch einem Gebührenmodell anlegt, fallen folgende Vermögensverwaltungsgebühren an: CHF 50 Mio. à 0.50% und CHF 20 Mio. à 0.45% = 0.486% für die gesamten CHF 70 Mio. ((50*0.50+20*0.45)/70).