Sondervermögen

Das bei der Investmentgesellschaft gegen Ausgabe von Anteilscheinen angelegte Kapital und die damit angeschafften Vermögensgegenstände bilden ein Sondervermögen. Das Sondervermögen muss vom eigenen Vermögen der In­vestmentgesellschaft getrennt gehalten werden. Bei Zahlungsschwierigkeiten bzw. ‑unfähigkeit der Investmentgesellschaft wird das Sondervermögen nicht Bestandteil der Konkursmasse.