Die Risikofähigkeit gibt Auskunft über den Umfang, in welchem ein Anleger bzw. eine Vorsorgeeinrichtung in der Lage ist, Werteinbussen auf den Vermögensanlagen zu verkraften. Die Risikofähigkeit ist umso grösser, je länger der Anlagezeithorizont ist und je grössere Wertschwankungsreserven die Vorsorgeeinrichtung hat. Der Zeithorizont der Vermögensanlage ist von der Struktur und der Stabilität des Versichertenbestands abhängig. Vorsorgeeinrichtungen mit einem „jungen“ und stabilen Versichertenbestand haben eine höhere Risikofähigkeit als Vorsorgeeinrichtungen mit einem „alten“ und/oder instabilen Bestand.