Der ökonomische Deckungsgrad ist ein Deckungsgrad gemäss Art. 44 BVV2 und gibt an, zu welchem Anteil die Verpflichtungen einer Vorsorgeeinrichtung durch Vermögen gedeckt sind. Im Gegensatz zum technischen Deckungsgrad werden die Verpflichtungen auf der Basis finanzökonomischer Prinzipien bewertet. Dazu gehört insbesondere die risikogerechte Bewertung zukünftiger Cashflows (marktnahe Bewertung auf der Basis eines Replikationsportfolios) wie auch die Verwendung von Best Estimate Annahmen.
Nominal fixe Rentenzahlungen werden mit den fristengerechten Zinssätzen von Bundesanleihen diskontiert und es wird eine bestmögliche Schätzung der Zunahme der Lebenserwartung verwendet (Generationentafeln). Dies im Gegensatz zum technischen Deckungsgrad, bei dem die garantierten Rentenzahlungen mit einem technischen Zinssatz diskontiert werden und für den oft auf vergangener Sterblichkeit basierende Periodentafeln verwendet werden. Der technische Zinssatz wird dabei vom obersten Organ auf Empfehlung des Experten festgelegt und beruht grundsätzlich auf der erwarteten Rendite (minus Marge) der Anlagestruktur sowie der Struktur und den Merkmalen der Vorsorgeeinrichtung.
Der ökonomische Deckungsgrad liefert aussagekräftigere Informationen hinsichtlich der tatsächlichen finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtung als der technische Deckungsgrad. Aufgrund der einheitlichen Bewertung der Aktiven und der Passiven ist der ökonomische Deckungsgrad eine zentrale Kennzahl für das Risikomanagement einer Vorsorgeeinrichtung.