Mindestzinssatz

Zinssatz, zu dem die Alterguthaben der Versicherten in Beitragsprimatkassen jährlich mindestens zu verzinsen sind. Seit dem 1. Januar 2014 beträgt der Mindestzinssatz 1.75 %. Eine allfällige Anpassung des Mindestzinssatzes obliegt dem Bundesrat.