Die Bewertung der Verpflichtungen basiert auf marktkonformen, langfristigen Kapitalmarktzinssätzen und nicht auf dem technischen Zinssatz. Durch Anwendung dieser Berechnungsmethode werden sowohl die Aktiv- als auch die Passivseite nach dem „Fair Value“-Prinzip bewertet. In Bezug auf die Bewertung von laufenden oder zukünftigen Rentenverpflichtungen wird auf das Konzept einer Generationentafel abgestellt, d.h. die Rentenbarwerte und die projizierten Renten-Cashflows beinhalten bereits eine angenommene Zunahme der Lebenserwartung. Die kapitalmarktbasierten Methoden erlauben die Berechnung des ökonomischen Deckungskapitals, des ökonomischen Deckungsgrads und der darauf basierenden finanziellen Risikofähigkeit einer Vorsorgeeinrichtung.