Beim Kapitaldeckungsverfahren handelt es sich um ein Finanzierungsverfahren für Personenversicherungen und Vorsorgeeinrichtungen, bei dem Kapital für künftige Leistungen am Kapitalmarkt angelegt wird. Im Gegensatz zum Umlageverfahren wird das Kapital beim Kapitaldeckungsverfahren über die Laufzeit verzinst und kann bei künftigen Ansprüchen (z.B. Pensionierung, Todesfall) den Versicherten ausbezahlt werden. In der Schweiz kommt das Kapitaldeckungsverfahren z.B. bei Pensionskassen (2. Säule) zum Einsatz, während das Umlageverfahren z.B. bei der AHV/IV (1. Säule) angewandt wird.