Anlagefonds, der in bebaute und unbebaute Grundstücke sowie in Beteiligungen an und Forderungen gegen Immobiliengesellschaften investiert.
Weitere Unterteilung möglich in:
— offene Immobilienfonds = unbegrenzte Zahl von Käufern. Die Gel-der, die von den Anlegern zufliessen, werden nach dem Grund-satz der Risikomischung in überwiegend gewerblich genutzte Grundstücke, Gebäude und eigene Projekte investiert.
— geschlossene Immobilienfonds = begrenzte Zahl von Käufern. Hierbei handelt es sich in der Regel um ein bestimmtes Objekt. Der Fonds gilt als geschlossen, wenn das angestrebt Kapital ge-zeichnet ist.