Die High Watermark (deutsch: Höchststand) kann bei erfolgsabhängigen Vermögensverwaltungsgebühren eingesetzt werden. Sie stellt sicher, dass Investoren keine performanceabhängige Gebühr für eine schlechte Performance bezahlen müssen. Dabei wird zuerst der Höchststand der kumulierten historischen Rendite ermittelt. Dieser Höchststand gilt als Massstab für die zukünftige Leistung des Vermögensverwalters. Sobald der Höchststand überschritten wird, fallen performanceabhängige Gebühren (Performance Fee) beim Anleger an. Diese erfolgen zumeist in Form von prozentualen Anteilen (z. B. 10%) an der Wertsteigerung der Vermögensanlage (z. B. Hedge Fund) innerhalb einer Periode.