Form der Risikokompensation (Absicherung): Gegengeschäft zur Ausschaltung oder gesteuerten Verminderung eines Risikos, insbesondere von Preis‑, Zinsänderungs- oder Wechselkursrisiken einer bereits bestehenden, offenen oder zukünftig noch zu öffnenden risikobehafteten Position. Risikokompensation ergibt sich durch Eingehen eines gleichartigen, aber entgegengesetzt wirkenden Risikos gleich der abzusichernden Position. Wertschriftenportfolios lassen sich mittels derivativer Finanzmarktinstrumente „hedgen“.