Gegenpartei

Marktteilnehmer, gegen den der Anleger z.B. aus einem Kredit oder ei­nem derivativen Instrument eine Forderung hat. Mit der Gegenpartei verbun­den ist das Gegenparteirisiko (Kreditrisiko), das den Verlust bezeichnet, welchen der Anleger bei Zahlungsunfähigkeit des Geschäftspartners erleiden würde.