Forward-Kontrakte sind nicht börsengehandelte Termingeschäfte (d.h. OTC) und gehören zu der Kategorie Derivate. Forward-Geschäfte müssen per Fälligkeitstermin immer erfüllt werden. Die Unterscheidung der Forwards erfolgt nach Art des Basiswerts (Aktienindizes, Zinsen, Rohstoffe, Währungen). Die Abgeltung per Fälligkeitstermin kann je nach Basiswert auch als Barzahlung erfolgen. Vereinbarung zwischen zwei Parteien, eine bestimmte Menge eines gegebenen Guts zu den zuvor festgelegten Bedingungen zu kaufen bzw. zu verkaufen, wobei Zahlung und Lieferung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Bedingungen jedes Kontrakts werden von den einzelnen Parteien selbst festgelegt. Im Unterschied zu den Futures werden Forward-Geschäfte nicht über eine Börse abgewickelt, sondern im Over-the-Counter-Handel abgeschlossen.