EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten definiert und Informationen für Unternehmen, Investoren und politische Entscheidungsträger bereitstellt. Die Taxonomie soll den Übergang zu einer Wirtschaft unterstützen, die mit den Umweltzielen der EU in Einklang steht. Sie soll Investoren zudem vor Greenwashing schützen und Unternehmen dabei helfen, klimafreundlicher zu werden. Im Mittelpunkt der Taxonomie stehen die folgenden sechs Umweltziele der EU:

  • Eindämmung des Klimawandels
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Prävention und Bekämpfung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme

 

Unternehmen, welche unter die Berichterstattungspflichten der EU fallen, müssen beispielsweise den Anteil ihres Umsatzes ausweisen, der gemäss EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig eingestuft wird. Analog müssen einzelne Finanzprodukte den Anteil der Investitionen offenlegen, die gemäss EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig gelten.