In der Schweiz erfolgt die Altersvorsorge über ein Drei-Säulen-Prinzip. Dabei wird zwischen staatlicher, beruflicher und privater Vorsorge unterschieden. Die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) stellt zusammen mit der Invalidenversicherung (IV) die 1. Säule dar. Bei Wegfall des Erwerbs dient sie als Existenzgrundlage. Der Beitrag an die AHV und IV muss von allen erwerbstätigen Personen geleistet werden; der Arbeitgeber leistet den gleichen Beitrag. Die 2. Säule ist die berufliche Vorsorge. sie soll gemeinsam mit der AHV die Weiterführung des bisherigen Lebensstandards gewährleisten. Alle Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen sind versichert, ausser Selbständigerwerbende.
Zusätzlich zur 1. und 2. Säule gibt es als 3. Säule die private Vorsorge. Die steuerbegünstigte private Vorsorge für Arbeitnehmer sowie Selbständigerwerbende wird dabei als Säule 3a bezeichnet. Die Säule 3b ist das nicht-steuerbegünstigte private Sparen in jeglicher Form.