Bundesgesetz über die berufliche Alters‑, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Dieses Gesetz trat am 01.01.1985 in Kraft. Es regelt die gesetzliche berufliche Vorsorge (Mindestvorschriften für das Obligatorium) und enthält zudem verschiedene Bestimmungen über die weitergehende (über- und ausserobligatorische) Vorsorge.