Die Vorsorgeeinrichtungen werden grundsätzlich von der Aufsichtsbehörde des Kantons beaufsichtigt, in welchem sie ihren Sitz haben. Unter Aufsicht des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) fallen die Einrichtungen mit nationalem und internationalem Charakter. Die Aufsichtsbehörde wacht darüber, dass die Vorsorgeeinrichtungen die gesetzlichen Vorschriften einhalten.