Dieser Bericht nach Art. 52e BVG beinhaltet die Stellungnahme des versicherungstechnischen Experten zur Frage, ob die Vorsorgeeinrichtung ihre Verpflichtungen erfüllen kann. Zudem erfolgen Empfehlungen an das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung über den technischen Zinssatz und Massnahmen, die im Fall einer Unterdeckung einzuleiten sind. Siehe auch versicherungstechnischer Bericht.