Das Beitragsprimat ist eine Methode zur Definition der Altersleistungen von Pensionskassen, bei der die Beiträge festgehalten werden und die Leistungen sich daraus ergeben. Das von einem Versicherten während des Arbeitslebens angesparte Kapital setzt sich dabei aus den einbezahlten Sparbeiträgen und eventuell zusätzlichen Einlagen zusammen und wird bis zur Pensionierung jährlich verzinst. Zum Zeitpunkt der Pensionierung wird es in der Regel in eine Rente umgewandelt (Basis: Umwandlungssatz). Die Leistungen, welche der Versicherte nach seiner Pensionierung erhält, sind daher direkt abhängig von der Höhe der einbezahlten Beiträge. Die Mehrzahl der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen operiert im Beitragsprimat. Siehe auch Leistungsprimat.