Im US-amerikanischen Sprachraum werden hierunter sämtliche Finanzierungen verstanden, die Unternehmensaktiva zur Grundlage einer Finanzierung machen. In Europa ist der Begriff noch wenig gebräuchlich. Im deutschsprachigen Raum wird der Begriff des Asset-based Lending fast nicht genutzt, weil aus lend (= (ver)leihen) irrtümlicherweise auf einen Leihvertrag zwischen Factor und Factorkunde geschlossen werden könnte. Demnach hätte der Factor als Verleiher Geldmittel unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, d.h. der einseitigen Verpflichtung des Factors würde keine Leistung des Factorkunden gegenüberstehen. Wird Asset-based Lending im Sinne einer Verpfändung von Forderungen angewandt, entfällt der bilanzverkürzende Effekt. Für eine Skizzierung des ABL-Verfahrens wird daher auf das ABF-Verfahren verwiesen (siehe Asset-based Finance bzw. Financing).