Im US-amerikanischen Sprachraum sind mit diesem Begriff alle Finanzierungen gemeint, die Unternehmensaktiva zur Grundlage einer Finanzierung haben. In Europa ist der Begriff durch das Angebot einzelner Factoringgesellschaften in Zusammenhang mit bestimmten Formen der Forderungsfinanzierung geprägt worden. Das ABF-Verfahren lässt sich folgendermassen skizzieren:
- Ankauf von Forderungen gegen einzelne Abnehmer.
- Die ausgewählten Abnehmer zählen hinsichtlich der Forderungshöhe zu den A‑Kunden.
- Forderungsverwaltung verbleibt beim Factorkunden (inhouse).
- Die Abnehmer des Factorkunden werden nicht über den Forderungsverkauf informiert (stilles Verfahren).
- Abnehmer zahlen weiterhin an die bisherige Bankverbindung.
- Der Factorkunde reicht zum Ankauf der Forderungen durch den Factor nur die Forderungssalden der in das Factoringverfahren einbezogenen Debitoren ein.
- Die Vorauszahlungsquote liegt in der Regel bei 100%.
Die Übernahme des Delkredere-Risikos durch den Factor steht nicht im Vordergrund, kann aber miteingeschlossen werden.