Ein Anlagereglement (Englisch: Investment Policy Statement) legt die Grundsätze der Vermögensanlage eines institutionellen Anlegers (Vorsorgeeinrichtung, Versicherer, Nonprofit-Organisation, gemeinnützige Stiftung, Hilfswerk) fest. In der Regel wird es vom obersten Organ der Organisation erlassen und deckt im Wesentlichen die folgenden Fragen ab:
- Wer ist für welche Anlageentscheide zuständig?
- Welche Anlagestrategie (strategische Asset Allocation), d.h. Aufteilung des Vermögens auf verschiedene Anlagekategorien, wird verfolgt?
- Welche Anlagen sind im Detail zulässig (z.B. Rating-Bestimmungen, Nachhaltigkeitskriterien)?
- Welche Vergleichsindizes (Benchmarks) kommen zur Anwendung?
- Wie werden gegebenenfalls die Aktionärsstimmrechte ausgeübt?
- Wie wird mit potenziellen Interessenkonflikten umgegangen (Governance)?
- An wen, wie häufig und mit welchem Inhalt erfolgt die Berichterstattung (Reporting)?
Für schweizerische Vorsorgeeinrichtungen ist ein Anlagereglement vorgeschrieben (Art. 49a BVV 2). Gemeinnützige Organisationen, die sich von der Zentralstelle für Wohlfahrtsorganisationen (ZEWO) zertifizieren lassen und über Finanzanlagen von mehr als CHF 2 Mio. verfügen, müssen ein Anlagereglement erlassen (www.zewo.ch). Die Anlagereglemente von Stiftungen nach Schweizer Recht sind typischerweise jährlich der Aufsichtsbehörde einzureichen.