Das Bundesgesetz über die Anlagefonds vom 18. März 1994 ist ein Rahmengesetz und seit Anfang 1995 in Kraft; Hauptzweck ist der Schutz des Anlegers. In der Schweiz regeln das AFG sowie die zugehörigen Verordnungen von Bundesrat und Aufsichtsbehörde (Eidgenössische Bankenkommission (EBK)) die Beziehungen zwischen Anleger, Fondsleitung und Depotbank. Dem AFG unterstehen schweizerische und ausländische Anlagefonds. In Luxemburg sowie in Deutschland schützt das „Gesetz über die Organe für gemeinschaftliche Anlagen“ den Anleger. Die Funktion der Aufsichtsbehörde üben – entsprechend der EBK in der Schweiz – das Institut Monétaire Luxembourgeois (IML) und in Deutschland das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BaKred) aus.