Äquivalenzprinzip

Entsprechend dem Äquivalenzprinzip sollen bei Vorsorgeeinrichtungen die zur Deckung der Leistungen erforderlichen Risiko- und Sparbeiträge dem Erwartungswert der Leistungen entsprechen. Man unterscheidet zwischen dem individuellen Äquivalenzprinzip (im Beitragsprimat) und dem kollektiven Äquivalenzprinzip (im Leistungsprimat).