Infolge der Abkühlung der Schweizer Wirtschaft kündigen immer mehr Unternehmen einen Personalabbau, Schliessungen oder Zusammenschlüsse an. Die Vorsorgeeinrichtungen (VE) entwickeln sich parallel zu ihrer Stifterfirma und stehen im Falle einer partiellen oder gesamthaften Veräusserung des Unternehmens je nachdem vor einer Teil- oder Gesamtliquidation. Aber wie verhält es sich mit der Vermögensübertragung?