In den zehn Jahren vor Einführung des BVG schwankte die Jahresteuerung zwischen 0.7 und 6.6 Prozent. Die Frage, ob die Altersrenten automatisch der Teuerung angepasst werden sollen oder nicht, war von Bedeutung. Man hat sich für Letzteres entschieden und die Inflation als Finanzierungskomponente des Umwandlungssatzes von 7.2 Prozent herangezogen. Wie aber sähe die BVG-Welt aus, wenn man anders entschieden hätte?