1e-Pläne gibt es schon länger. Jedoch rücken sie erst jetzt vermehrt in den Vordergrund. Der Grund: «Dank einer Änderung in den Bestimmungen des Freizügigkeitsgesetzes müssen die Pensionskassen ihren Versicherten in 1e-Plänen im Austrittsfall keine Mindestleistungen mehr mitgeben», sagt Hansruedi Scherer, Verwaltungsratspräsident und Partner des Beratungsunternehmens PPCmetrics, das Pensionskassen und andere institutionelle wie auch private Investoren berät.