“Gemäss den Vorgaben dürfen Sammelstiftungen die Altersguthaben derzeit zu maximal 1,75 Prozent verzinsen, wenn ihre Wertschwankungsreserven zu weniger als drei Viertel des Zielwertes geäufnet sind. Die betreffenden Kassen müssen also zuerst beim finanziellen Puffer aufholen, bevor sie eine höhere Verzinsung als 1,75 Prozent gewähren und sich der durchschnittlichen Verzinsung von Schweizer Pensionskassen annähern können. Diese lag laut dem aktuellen Pensionskassen-Jahrbuch des Beratungsunternehmens PPCmetrics im Jahr 2025 bei 4,43 Prozent.”