Der Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK) hat eine um Klimaaspekte ergänzte Ausschlussliste veröffentlicht, welche am 01.06.2026 in Kraft getreten ist.
Was besagt die neue Empfehlung? Für wen gilt sie? Und welche Massnahmen sind erforderlich?
Die Antworten auf diese Fragen liefert die Präsentation «SVVK: Erweiterung der Ausschlüsse um Klimaaspekte» von Dr. Luzius Neubert, Silvia Rudigier und Cyrill Rütsche.