Schweizer Stiftungen unterstehen grundsätzlich einer Pflicht zur Substanzerhaltung. In der Praxis ist die Erfüllung dieser Pflicht jedoch äusserst anspruchsvoll. Stiftungsräte haben diesbezüglich viel Spielraum und tragen eine grosse Verantwortung.
Schweizer Stiftungen unterstehen grundsätzlich einer Pflicht zur Substanzerhaltung. In der Praxis ist die Erfüllung dieser Pflicht jedoch äusserst anspruchsvoll. Stiftungsräte haben diesbezüglich viel Spielraum und tragen eine grosse Verantwortung.
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