Mit der Strukturreform schlägt der Bundesrat im BVG neue, klarere Verhaltensregeln für die Verwaltung von Vorsorgeeinrichtungen vor. Diese wiederum sollen Governance-Mechanismen schaffen und sicherstellen, dass die Interessen der Vorsorgeeinrichtung den persönlichen Interessen von Personen, die für eine Vorsorgeeinrichtung tätig sind, jederzeit vorgehen.