Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten hat am 27. Oktober 2010 eine neue Fachrichtlinie FRP 4 zur Festlegung des technischen Zinssatzes beschlossen. Auf dieser Basis soll der Experte spätestens ab 2012 seine Empfehlung bezüglich dem technischen Zinssatz für die Bewertung der Vorsorgekapitalien der Rentenbezüger und gegebenenfalls für die technischen Rückstellungen abstellen.