Medieninformation

Referenzzinssatz nach FRP 4 unverändert – Reduktion folgt voraussichtlich 2015

PPCmetrics AG

Die Kammer der Pensionskassenexperten legt den technischen Referenzzinssatz gemäss der Fachrichtlinie FRP 4 jedes Jahr per Ende September neu fest. Wie bereits für die letzten 12 Monate wird der Wert für die Jahresabschlüsse in den nächsten 12 Monaten bei 3% liegen.
Die Formel zur Festlegung des Referenzzinssatzes basiert zu zwei Dritteln auf der 20-jährigen durchschnittlichen Performance des Pictet BVG25plus Indexes und zu einem Drittel auf dem aktuellen 10-jährigen Kassazinssatz der Bundesobligationen.

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Artikel in “TagesAnzeiger”, 2. Juni 2026 (Artikel kostenpflichtig)

“Rentenlotterie: Ihre Pensionskasse entscheidet, ob Sie 2 oder 9 Prozent Zins erhalten”