Die Kammer der Pensionskassenexperten legt den technischen Referenzzinssatz gemäss der Fachrichtlinie FRP 4 jedes Jahr per Ende September neu fest. Wie bereits für die letzten 12 Monate wird der Wert für die Jahresabschlüsse in den nächsten 12 Monaten bei 3% liegen.
Die Formel zur Festlegung des Referenzzinssatzes basiert zu zwei Dritteln auf der 20-jährigen durchschnittlichen Performance des Pictet BVG25plus Indexes und zu einem Drittel auf dem aktuellen 10-jährigen Kassazinssatz der Bundesobligationen.