Gemäss Verfassungsauftrag soll die berufliche Vorsorge zusammen mit der 1. Säule «die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise» ermöglichen. Dies wird in der Regel so interpretiert, dass die Renten aus der 1. und 2. Säule 60 % des letzten AHV-Lohns vor Leistungsfall entsprechen sollten. Seit Einführung des BVG ist die Lebenserwartung laufend gestiegen und die Zinsen sind auf rekordtiefe Werte gesunken. Verheerend für die Leistungsziele, könnte man denken. Doch das stimmt nicht unbedingt.