Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV), März 2014

“Minder Initiative” — Umsetzung in den internen Reglementen von betroffenen Vorsorgeeinrichtungen

PPCmetrics AG

Am 1. Januar 2014 ist die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) in Kraft getreten. Diese sieht vor, dass Pensionskassen die Stimmrechte von börsenkotierten Schweizer Aktiengesellschaften wahrnehmen müssen.
Die betroffenen Vorsorgeeinrichtungen haben bis Ende 2014 Zeit, die notwendigen Reglementsanpassungen (insbesondere Anpassung des Anlagereglements) vorzunehmen.
In der beiliegenden Präsentation haben wir eine Umsetzungshilfe für die notwendigen Anpassungen im Anlagereglement erstellt.

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