Mit dem Postulat Vitali vom 19. März 2013 (13.3109 “BVG-Deckungsgrade vergleichbar
machen“) wurde der Bundesrat beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie die Vergleichbarkeit
der finanziellen Sicherheit von Vorsorgeeinrichtungen verbessert werden kann. Das
Bundesamt für Sozialversicherungen und die Oberaufsichtskommission BV haben daraufhin
gemeinsam die vorliegende Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben.
Die Machbarkeitsstudie kommt zu dem Ergebnis, dass mit einem geeigneten Set von
Kennzahlen sowohl aus Perspektive der Vorsorgeeinrichtungen als auch aus Perspektive
der aktiven Versicherten ein weitgehend transparenter Vergleich der Sicherheit der Leistungserbringung
möglich ist. Das Kennzahlenset muss die finanzielle Lage, anlage- und
versicherungstechnische Risiken sowie die Struktur der Vorsorgeeinrichtungen hinreichend
genau beschreiben und darf keine widersprüchlichen Ergebnisse liefern.
Die Autoren schlagen vor, die bereits heute verwendete Kennzahl des Deckungsgrades in
geeigneter Form zu erweitern, wobei auf eine einheitliche und marktnahe Bewertung der
zusätzlich berücksichtigten Parameter zu achten sei. Auf der Basis eines erweiterten Kennzahlen-
Sets können die Aufsichtsbehörden ein Ampelsystem entwerfen, anhand dessen
die Sicherheit der Leistungserbringung von Vorsorgeeinrichtungen für interessierte und informierte
Versicherte besser abgebildet werden kann.