Artikel in „Schweizer Personalvorsorge“, Mai 2016

Jeder Kasse ihre eigenen Grundlagen?

Marco Jost, Riitta Schäublin

Wahl der versicherungstechnischen Grundlagen: Das oberste Organ ist zuständig für die Festlegung der technischen Grundlagen. In der Praxis ist es schwierig, diesen Entscheid quantitativ zu begründen. Zudem kann eine Abweichung von den aktuellsten Werten und Modellen in der Regel nicht belegt werden.

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