FRP 4 Technischer Zins
Grundlage zur Empfehlung des Bewertungszinssatzes
In Kürze
- Der technische Zinssatz hat grundsätzlich zwei Funktionen: Als Bewertungszinssatz steht er für den Diskontsatz, mit welchem die Vorsorgekapitalien und technischen Rückstellungen bewertet werden. Als Finanzierungszinssatz (oder Rechnungszinssatz) legt er den Zinssatz für die Finanzierung der zukünftigen Leistungen einer Vorsorgeeinrichtung fest.
- Die von der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten beschlossene Fachrichtlinie technischer Zinssatz (FRP 4) ist für den/die Expert:in die Basis für die Empfehlung des technischen Zinssatzes als Bewertungszinssatz.
Das sagt die FRP 4: Zwei zentrale Bedingungen
Der empfohlene technische Zinssatz (TZ) muss die folgenden zwei Bedingungen erfüllen:
- Strukturelle Risikofähigkeit: Der technische Zinssatz muss Struktur und Merkmale der Vorsorgeeinrichtung sowie die absehbaren Veränderungen berücksichtigen.
- Laufende Finanzierung: Der technische Zinssatz muss unter der erwarteten Rendite liegen (angemessene Marge).
Die in der Richtlinie genannte Obergrenze ist nicht zwingend und kann mit entsprechender Begründung überschritten werden. Jeder technische Zinssatz muss begründet werden.
FRP 4 Rechner
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*Pflichtfeld