Swap

Kombinierte Kauf- und Verkaufsoperationen (Swap=austauschen). (1) Devisenswaps: Kassaverkauf einer Währung und gleichzeitiger Rückkauf auf Termin oder umgekehrt. Dient z. B. der Kurssicherung von Exportguthaben. (2) Kapitalmarkt-Swaps: Vereinbarung zwischen zwei Parteien zum Austausch von Zahlungsströmen über eine bestimmte Laufzeit zu festgelegten Daten in der Zukunft und zu vorgängig fixierten Bedingungen. Der Swap-Vertrag bezieht sich entweder nur auf den Austausch von Zinszahlungen (Zinssatz-Swap/Interest Rate Swap) oder auf den Austausch von Zinszahlungen und Nominalbeträgen in verschiedenen Währungen (Währungs-Swap/Cross Currency Swap). (3) Schulden-Swaps (Dept Equity Swaps): Temporäre Abtretung bzw. Umwandlung von Schulden in Aktien oder ähnliche Beteiligungen. Die gegenseitigen Zinszahlungen können je nach Gestaltung des Swap-Vertrags fixiert oder variabel sein.