Der Stiftungsrat wirkt als oberstes strategisches Entscheidungsorgan einer Stiftung und nimmt zugleich eine Kontrollfunktion wahr. Zu den Aufgaben eines Stiftungsrats gehören unter anderem das Wahrnehmen von nicht delegierbaren Kernaufgaben, die Vertretung der Stiftung gegenüber Behörden, das Abschliessen von Verträgen (z.B. mit Vermögensverwaltern), die Erstellung der Jahresrechnung sowie das Erlassen von reglementarischen Bestimmungen (z.B. Anlagereglement).