Eine öffentlich-rechtliche Stiftung kann eine selbstständige oder unselbstständige Stiftung sein, die dem öffentlichen Recht unterstellt ist. Sie wird durch das Gemeinwesen wie beispielsweise durch einen Kanton oder eine Gemeinde errichtet. Öffentlich-rechtliche Stiftungen stehen unter der Aufsicht der zuständigen BVG- und Stiftungsaufsicht.