Mindestzinssatz

Zinssatz, zu dem die Altersguthaben der Versicherten in Beitragsprimatkassen jährlich mindestens zu verzinsen sind. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der Mindestzinssatz 1.25 %. Eine allfällige Anpassung des Mindestzinssatzes obliegt dem Bundesrat.