Bei einer Familienstiftung sind die Destinatäre in der Regel die Familienmitglieder. Dabei wird üblicherweise ein privater und nicht wie bei den meisten Stiftungen ein gemeinnütziger Zweck verfolgt. Die Leistung ist zwingend an ein spezielles Bedürfnis (Ausbildung, etc.) zu koppeln. Eine Familienstiftung muss nicht in das Handelsregister eingetragen werden, sie untersteht auch keiner behördlichen Aufsicht. In der Schweiz sind Familienstiftungen nicht steuerbefreit.