Anlagefonds

Nach schweizerischem Recht ein Vermögen, das aufgrund öffentlicher Werbung von Anlegern zum Zweck gemeinschaftlicher Kapitalanlage aufgebracht und von der Fondsleitung i.d.R. nach dem Grundsatz der Risikoverteilung auf Rechnung der Anleger verwaltet wird. Die Anlage des Fondsvermögens erfolgt je nach Art des Fonds in Effekten, Geldmarktinstrumenten oder in Immobilien.