Artikel in “Schweizer Personalvorsorge”, Juli 2021

Eine neue Kategorie, viele Fragen

Alfredo Fusetti, Marc Staub

Die gesetzlichen Bestimmungen der beruflichen Vorsorge sehen seit Oktober 2020 für Infrastrukturen eine eigene BVV 2‑Anlagekategorie vor, sofern kein Hebel eingesetzt wird. Es besteht ein gewisser Interpretationsspielraum, was als Hebel gilt.

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