Viele Kassen haben im überobligatorischen Bereich, in dem sie Zins und Umwandlungssatz frei festlegen können, den Rotstift angesetzt. Manche haben bereits umhüllende Umwandlungssätze – das sind Sätze, die sich auf das obligatorische und das überobligatorische Altersguthaben beziehen – von unter 5 Prozent festgelegt. Die Beratungsgesellschaft PPCmetrics errechnet in einer Studie auf Basis des Zinsniveaus per Ende 2017 sogar einen ökonomisch neutralen Umwandlungssatz von 3,8 Prozent, während die ausgewiesenen Sätze der betrachteten Kassen im Median bei 5,9 Prozent lagen.